Der IFD Bodensee-Oberschwaben ist zuständig für Menschen mit Behinderung, die in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis, Sigmaringen oder Konstanz arbeiten, ebenso für die Arbeitgeber aus diesen Landkreisen. Das Einzugsgebiet für Menschen mit Hörbehinderung und deren Arbeitgeber umfasst die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis, Sigmaringen und Biberach. Für Menschen mit Hörbehinderung aus dem Landkreis Konstanz und deren Arbeitgeber ist der Integrationsfachdienst Schwarzwald-Baar-Heuberg zuständig.